AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Green Red Marketing Solutions GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Geschäftsbedingungen

  1. Umfang

Allen Verträgen mit der Green Red Marketing Solutions GmbH, nachfolgend GRMS genannt, liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Einzelverträge, wenn in diesen ausdrücklich auf die Allgemeinen Verkaufs- und Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten GRMS nicht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

  1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind die Vertragsinhalte, die durch eine gesonderte Auftragsbestätigung auf der Grundlage eines Verkaufsangebots von GRMS oder eines Kaufangebots des Käufers festgelegt werden. Rügt der Käufer dieAuftragsbestätigung von GRMS nicht unverzüglich, so gilt der Inhalt auch dann als genehmigt, wenn er von früheren Angeboten abweicht. Diese Klausel gilt nicht im Falle einer Abweichung von früheren Produkten, die in arglistiger Absicht vorgenommen wurde. Vereinbarte Produkte sind freibleibend in Bezug auf Technik und/oder Formen. Neue Produkte können nach dem neuesten Stand der Technik angepasst werden oder ihren Vorgänger ersetzen, ohne dass der Käufer darüber informiert werden muss. Eine solche Anpassung oder Ersetzung gilt nicht als Abweichung vom Vertrag und berechtigt den Käufer nicht zu vertraglichen oder rechtlichen Rechtsmitteln.

  1. Lieferung

Liefertermine gelten nur als unverbindliche Liefertermine. Eine Überschreitung des Liefertermins stellt keine Vertragsverletzung dar, sofern die Verzögerung nicht von GRMS zu vertreten ist und der Käufer ordnungsgemäß benachrichtigt wurde. Ferner ist eine angemessene Nachfrist einzuleiten. Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Erfüllung zu verweigern, wenn eine Lieferfrist nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist um mehr als 4 Wochen überschritten wird. GRMS haftet in keiner Weise für die Nichteinhaltung von Fristen, die auf höhere Gewalt und andere unvorhergesehene Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von GRMS liegen. Unabhängig von Lieferterminen ist GRMS berechtigt, Aufträge sofort auszuführen. Teillieferungen sind zulässig. GRMS hat die Unmöglichkeit der Lieferung nicht zu vertreten, wenn diese Unmöglichkeit auf Umständen beruht, die GRMS nicht zu vertreten hat.

  1. Auszeichnung

Listenpreisänderungen vorbehalten. Es gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Versand- und Versicherungskosten sowie Mehrwertsteuer.

  1. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar und fällig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung oder im Voraus oder anderweitig verhandelt. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mahnkosten in Höhe von EUR 15,00 zu zahlen. Vom Auftraggeber geleistete Teilzahlungen werden zunächst mit den Kosten, dann mit etwaigen Zinsen und zuletzt mit dem Restbetrag der Hauptforderung verrechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, zur Zurückbehaltung oder zur Minderung des Kaufpreises nur berechtigt, wenn das zuständige Gericht die Gegenansprüche des Käufers für unbestritten erklärt hat oder unbestritten sind. Unabhängig davon, was vorher vereinbart wurde, ist GRMS bei Teillieferungen und/oder Zahlungsverzug zu Nachlieferungen nur gegen Vorkasse berechtigt.

  1. Eigentumsvorbehalt

GRMS behält sich das Eigentum an allen von GRMS gelieferten Waren vor, bis der Käufer alle seine vertraglichen Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien erfüllt hat. Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiter zu veräußern oder zu verarbeiten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zum Zwecke des Eigentumsvorbehalts von GRMS, im Falle der Weiterverarbeitung der Ware, so gilt die neu geschaffene Sache als die ursprüngliche. Im Falle einer Weiterveräußerung durch den Käufer an einen Dritten gilt die hieraus zu zahlende Gegenleistung bereits heute als wirksam an GRMS abgetreten.

  1. Gefahrübergang/Versand

Unabhängig von der Art des Transports geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Gegenstand übergeben und an das jeweilige Transportunternehmen übergeben worden ist. Verzögert sich die Lieferung und Übergabe der Produkte infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandmöglichkeit auf den Käufer über. Der Versand der Ware erfolgt auf Gefahr und Kosten des Käufers. Die Wahl der Versandart obliegt grundsätzlich GRMS.

  1. Abnahme/Mängelrüge

Etwaige Mängelrügen der Ware als Lieferung durch GRMS sind innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt schriftlich bei GRMS einzureichen. Wenn eine Mängelrüge im vorstehenden Sinne nicht oder nicht innerhalb der vorstehenden Frist erfolgt. Die erhaltene Ware gilt als vertragsgemäß oder anderweitig vereinbart. Dem Käufer stehen in einem solchen Fall keine Gewährleistungsansprüche zu.

  1. Garantie

Die Gewährleistungsrechte des Käufers beschränken sich grundsätzlich auf die Nachlieferung. Eine Nachlieferung erfolgt ohne Umstellung, wenn die gelieferte Ware nicht den vertraglichen Anforderungen entspricht, sofern die Ware noch in der von GRMS gelieferten Form verfügbar ist und der Mangel innerhalb der vorgenannten Frist und in der oben genannten Weise gerügt wurde. Stellt sich heraus, dass aufgrund von Umständen, die GRMS zu vertreten hat, durch eine Nachlieferung keine Vertragserfüllung erreicht werden kann, ist der Käufer nach Setzung einer angemessenen Frist gegenüber GRMS berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Erhält der Käufer von GRMS Waren, die nur von GRMS bearbeitet, aber von einem Dritten hergestellt werden, so treten alle Rechte, die GRMS gegen diesen Hersteller zustehen, mit der Lieferung an den Käufer ab. Soweit dem Käufer keine Garantie des Herstellers gewährt wird, haftet GRMS für eine etwaige Gewährleistung nur in dem oben beschriebenen Umfang.

  1. Haftung

GRMS haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass Waren entsprechend ihrer Vertragsbeschreibung geliefert wurden. Eine Haftung für Schäden, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von GRMS und/oder Mitarbeitern beruhen, ist ausgeschlossen. Wurde die Geschäftsabwicklung aufgrund von Produktspezifikationen Dritter/Hersteller zustande gebracht, übernimmt GRMS keine Haftung für den korrekten Inhalt dieser Spezifikationen. Die Haftung von GRMS ist auf den Betrag beschränkt, der sich aus der Betriebsversicherung/Produkthaftpflichtversicherung ergibt.

  1. Erfüllungsort/Sonstiges

Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort stets Ahrensburg. Sofern beide Parteien Kaufleute sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Lübeck. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollte eine hierin dargelegte Bestimmung oder Bestimmung für rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Stand 08/2023